Aktuelles zur "Corona-Krise"

Liebe Abteilungsleiterinnen,  liebe Abteilungsleiter,

aufgrund der durch die Regierungen beschlossenen Corona-Regeln und der gestiegenen Zahlen auch in Darmstadt gelten ab dem 08.01.2022 auf dem gesamten TSG-Gelände am Woog + Bootshaus in Erfelden und in den Innenräumen sowie in den Hallen der Darmstädter TSG 1846 e.V. folgende geänderten „HOTSPOT-REGELN“:

  • Alkoholverbot auf dem gesamten TSG-Gelände am Woog + Bootshaus in Erfelden und in sämtlichen Innenräumen und Hallen
  • Maskenpflicht auf dem gesamten TSG-Gelände am Woog + Bootshaus in Erfelden und in sämtlichen Innenräumen und Hallen bis zum Platz der Sportausübung
  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) gelten: 2G-Plus bei Indoorveranstaltungen und 2G bei Außenveranstaltungen

Wir bitten die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter diese neuen Regelungen an alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Mitglieder in den Abteilungen mit dem dringenden Hinweis weiterzugeben, dass diese unter allen Umständen einzuhalten und zu kontrollieren sind.

Wir möchten im Sinne aller an die Einhaltung der Regeln apellieren, um weiteren Einschänkungen im Sport bei der TSG vorzubeugen.

Die Geschäftsstelle ist bis auf weiteres nur für wirklich dringende Angelegenheiten für den persönlichen Kontakt geöffnet (es dürfen während der Corona-Pandemie maximal 2 Gäste die Geschäftsstelle betreten, und es gilt zwingend Maskenpflicht).

Wir bitten alle anderen Angelegenheiten per Mail an uns zu richten.

Bleibt alle Gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Karl-Heinz Isselmann                          Helmut Nikolaus

     1. Vorsitzender                                           Vorstand


Der Trainingsbetrieb der Fußball-Abteilung wird unter entsprechenden, Corona-bedingten Auflagen ab dem 8. März wieder aufgenommen.

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Seit dem 4. Februar kann in der Tennishalle wieder gespielt werden. Corona-Regeln müssen dabei strikt eingehalten werden.

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Aktuelle Information zu Corona, Stand 18.12.2020


Aktuelle Information zu Corona, Stand 26.11.2020

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Mitglieder der Darmstädter Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V.,

aufgrund der leider weiterhin immer noch kritischen Corona-Lage und der Beschlüsse der Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten/Innen vom 25.11.2020 und durch die geänderten Gesetze zum Vereinsrecht vom März 2020 nimmt der Geschäftsführende Vorstand der Darmstädter Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V. die Möglichkeit war, die Mitgliederversammlung 2020 unseres Vereins auf einen noch nicht festgelegten Termin im Jahr 2021 ein zweites Mal zu verschieben.

Wir bitten um Verständnis und Weiterleitung an die Mitglieder in den jeweiligen Abteilungen.

Für den Geschäftsführenden Vorstand

Karl-Heinz Isselmann 
1. Vorsitzender                         

Helmut Nikolaus (Corona-Beauftragter)
Vorstand


Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Mitglieder der Darmstädter Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V.,

auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ministerpräsidenten der Länder am 28.10.2020 wird die Darmstädter TSG 1846 e.V. ab dem 02.11.2020 den kompletten Sportbetrieb in den Hallen und Freiluftanlagen sowie der Gastronomie voraussichtlich bis 30.11.2020 aussetzen. Dies gilt auch für die von den TSG-Mitgliedern genutzten Sportanlagen außerhalb des TSG-Geländes (Heinrich-Fuhr-Straße).

Die bisher beschlossenen aktuellen Corona-Regeln der Darmstädter TSG 1846 e.V. werden für die Zeit des 2. Lockdowns ausgesetzt.

Der Geschäftsführende Vorstand der Darmstädter TSG bittet alle Mitglieder und insbesondere die Abteilungsleiter/Innen der einzelnen Sportabteilungen um Ihr Verständnis und Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen.

Mit sportlichen Grüßen

Der Geschäftsführende Vorstand

Karl-Heinz Isselmann (1. Vorsitzender), Helmut Nikolaus (Vorstand/Corona-Beauftragter)


Aktuelle Corona-Regeln der TSG 1846 (Stand 21.10.)

Neu = blaue Schrift

1. Teilnehmer dürfen keine Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Magen- und Darmbeschwerden haben.
Bei Symptomen ist eine Teilnahme am Sportbetrieb untersagt.

2. Der Zutritt zu den Sportstätten muss unter Vermeidung von Warteschlangen stattfinden.

3. Begrüßungen durch Körperkontakte und Abklatschen sind zu unterlassen.

4. Für jede Sporteinheit müssen die tatsächlichen Teilnehmer sowie Übungsleiter dokumentiert sein. Die Führung der Teilnehmerlisten obliegt den jeweiligen Übungsleitern bzw. bei Einzelsport ist jeder verpflichtet, sich in diese Listen mit Angabe der Uhrzeit (von – bis) einzutragen. (Es geht dabei um die evtl. Nachverfolgbarkeit von Kontakten!)

5. Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern. Kontaktsportarten sind zugelassen.

6. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind einzuhalten. Desinfektions- und Reinigungsmittel werden vom Verein zur Verfügung gestellt.

7. Unsere Umkleideräume und Duschen sind unter Einhaltung der angegebenen Personenzahl wieder geöffnet. (Den Anweisungen des Geschäftsführenden Vorstandes ist zwingend Folge zu leisten)

8. Beim Toilettengang sind die Hygienevorschriften einzuhalten. (siehe Zugangsanweisung an den Toiletten)

9. Beim Betreten der Halle besteht Maskenpflicht.
Der Zutritt für Begleitpersonen pro minderjährigem Kind, die ihr Kind zum Sport bringen, ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln nur bis in den Eingangsbereich der Halle mit Alltagsmaske erlaubt. Begleitpersonen müssen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auf der Tribüne Platz nehmen.

10. AHA-Regeln + Lüften (verantwortlich sind der/die jeweiligen Übungsleiter/Innen) nach jeder Übungseinheit.

11. Amateursportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden; ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer.

12. Das Gelände und die Gebäude der Darmstädter TSG 1846 e.V. sind ab sofort in 2 Zonen eingeteilt. Folgende Regeln gelten für die jeweilige Zone.

Zone1: Felsinghalle mit Gymnastikhalle, Tennishalle, Funktionsgebäude und alle sportlich genutzten Außenanlagen:
Hier gilt generelles Alkoholverbot!

Zone2: Woogs Jaus´n, Vereinslokal und Grillhütte:
Hier können, unter Einhaltung der durch Wissenschaft und Politik vorgegebenen Regeln Alkoholhaltige Getränke angeboten werden.

 


 

 

Offener Brief des Geschäftsführenden Vorstandes vom 10. Juli 2020

Liebe Vereinsmitglieder / Kursteilnehmer und Sport- und Nichtsporttreibende Gäste,

nach langem durch die Corona-Krise verursachtem Ausfall unseres Vereinssportes in allen Sparten, können nach neuesten Lockerungen durch Politik und Wissenschaft vom 03.07.2020 in Hessen Einschränkungen weiter zurückgenommen werden.

Dazu müssen wir die von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den Fachverbänden beschlossenen Vorgaben so umsetzen, dass sie einen sicheren Sportbetrieb unter den durch unser Sportgelände gegebenen Bedingungen ermöglichen. Alle Mitglieder und Nutzer sowie alle Offiziellen und Trainer/innen unserer Angebote müssen diese Vorgaben zum Schutz der Gesundheit aller unbedingt in eigener Verantwortung einhalten.

Ab Dienstag, den 14.07.2020 sind aufgrund der neuen Regelungen weitere Erleichterungen für den Sportbetrieb zugelassen.

Allgemeine Corona-Regeln der Darmstädter TSG 1846 e.V. ab 14.07.2020:

1. Teilnehmer dürfen keine Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Magen- und Darmbeschwerden haben.
(Bei Symptomen ist eine Teilnahme am Sportbetrieb untersagt)

2. Der Zutritt zu den Sportstätten muss unter Vermeidung von Warteschlangen stattfinden.

3. Begrüßungen durch Körperkontakte und Abklatschen sind zu unterlassen.

4. Für jede Sporteinheit müssen die tatsächlichen Teilnehmer sowie Übungsleiter dokumentiert sein. Die Führung der Teilnehmerlisten obliegt den jeweiligen Übungsleitern bzw. bei Einzelsport ist jeder verpflichtet, sich in diese Listen mit Angabe der Uhrzeit (von – bis) einzutragen. (Es geht dabei um die evtl. Nachverfolgbarkeit von Kontakten!)

5. Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn er mit mehr als zehn Personen kontaktfrei bzw. unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgeübt wird. Sportarten mit Kontakt dürfen in einer Gruppe mit höchstens zehn Personen stattfindet.

6. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind einzuhalten. Desinfektions- und Reinigungsmittel werden vom Verein zur Verfügung gestellt.

7. Unsere Umkleideräume und Duschen sind unter Einhaltung der angegebenen Personenzahl wieder geöffnet. (Den Anweisungen des Geschäftsführenden Vorstandes ist zwingend Folge zu leisten)

8. Beim Toilettengang sind die Hygienevorschriften einzuhalten. (siehe Zugangsanweisung an den Toiletten)

9. Der Zutritt für Zuschauer und Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen, ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.

10. Beim Betreten der Halle besteht Maskenpflicht. (gilt nur für den Bereich Gesundheitssport)

Im Anhang an diesen Brief finden sich weitere Informationen der Landesregierung zum gelockerten Umgang im Sportbetrieb vom 03.07.2020.

Um auch weiterhin während der Corona-Krise einen gesicherten Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, fordert der Geschäftsführende Vorstand Euch zu solidarischem und hygienebewusstem Verhalten im Sportbetrieb auf.

Mit sportlichen Grüßen

Der Geschäftsführende Vorstand
Karl-Heinz Isselmann (1. Vorsitzender), Helmut Nikolaus (Vorstand)


Offener Brief des Geschäftsführenden Vorstandes vom 11. Mai 2020

Liebe Vereinsmitglieder / Kursteilnehmer und Sportfreunde Hellas,

nach langem durch die Corona-Krise verursachtem Ausfall unseres Vereinssportes in allen Sparten, kann nach Lockerungen durch die offiziellen Stellen der Vereinsbetrieb stückweise mit Einschränkungen durch Politik, Wissenschaft und Fachverbände unter strengen Auflagen schrittweise wieder aufgenommen werden.

Dazu müssen wir die von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den Fachverbänden beschlossenen Vorgaben so umsetzen, dass sie einen sicheren Sportbetrieb unter den durch unser Sportgelände gegebenen Bedingungen ermöglichen. Alle Mitglieder und Nutzer sowie alle Offiziellen und Trainer/innen unserer Angebote müssen diese Vorgaben zum Schutz der Gesundheit aller unbedingt in eigener Verantwortung einhalten.

Es gibt dabei allgemeine Regeln und solche, die den jeweiligen Sportarten entsprechend von den jeweiligen Abteilungen im Rahmen sogenannter Hygienekonzepte verbindlich anzuwenden sind. Möglicherweise werden sich aus der Praxis noch Ergänzungen und/oder Veränderungen ergeben. Wir sind dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen zu kontrollieren. Wenn uns dies nicht nachweislich gelingt, droht gegebenenfalls eine neue komplette Schließung behördlicherseits. Wir vertrauen auf die zuverlässige Mitarbeit jedes Einzelnen.

Allgemeine Regeln sind:

  • Teilnehmer dürfen keine Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Magen- und Darm Beschwerden haben.
  • Der Zutritt zu den Sportstätten muss unter Vermeidung von Warteschlangen stattfinden.
  • Begrüßungen durch Körperkontakte und Abklatschen sind zu unterlassen.
  • Für jede Sporteinheit müssen die tatsächlichen Teilnehmer dokumentiert sein. Die Führung der Teilnehmerlisten obliegt den jeweiligen Übungsleitern bzw. bei Einzelsport ist jeder verpflichtet, sich in diese Listen mit Angabe der Uhrzeit (von – bis) einzutragen (es geht dabei um die evtl. Nachverfolgbarkeit von Kontakten)!
  • Jede Übungseinheit muss kontaktfrei stattfinden!
  • Der Mindestabstand von 1,50 m (bei Sportübungen von 2,00 m) muss eingehalten werden!
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind einzuhalten.
  • Unsere Umkleideräume, Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben geschlossen.
  • Beim Toilettengang sind die Hygienevorschriften einzuhalten.
  • Der Zutritt für Zuschauer und Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen, ist nicht erlaubt!

Ab Dienstag, dem 12.05.2020 ist das Vereinsgelände der Darmstädter TSG 1846 e.V. wieder geöffnet. Um einen geregelten Trainingsbetrieb nach Vorgaben des DOSB, LSBH und der Fachverbände und des HBRS in unserem Verein sicher zu stellen, benötigt der Geschäftsführende Vorstand von den einzelnen Sportabteilungen ein jeweiliges Trainingskonzept mit den Angaben zu:

  • Name des/der „Corona-Beauftragten“
  • Name des /der „Hygiene-Beauftragten“
  • Teilnehmerlisten der einzelnen Trainingsgruppen mit verantwortlichem Trainer/Inn

Die Teilnehmerlisten sind 14-tägig bei der Geschäftsstelle zu Dokumentationszwecken vorzulegen.

Die Verantwortlichen einer jeden Sportabteilung werden gebeten, sich in Bezug auf Corona Informationen ihres Fachverbandes zu beschaffen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Die notwendigen Unterlagen für die Aufnahme eines gesicherten Trainingsbetriebes bitten wir in der Geschäftsstelle (per Mail) bis zum 13.05.2020 abzugeben.

Bleibt bitte alle solidarisch, rücksichtsvoll und gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Der Geschäftsführende Vorstand

Karl-Heinz Isselmann - 1. Vorsitzender

Helmut Nikolaus - Vorstand


Offener Brief der Geschäftsführenden Vorstandes

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Alle Hallen und Sportstätten geschlossen

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8. Darmstädter Frozen Cup abgesagt

Die Abteilung Eislauf-Jugend sagt auf Grund der aktuellen Situation den am 14.03.2020 stattgefundenen „8. Darmstädter Frozen Cup“ ab.


Stellungnahme des Geschäftsführenden Vorstands

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Stellungnahme des HBRS

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