Auszug aus der Satzung:
„§8  Austritt und Ausschluss aus dem Verein

1. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30.6. oder 31.12.
Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.“

Sie können die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft über dieses Formular vormerken lassen.