Kinder- und Jugendschutz
Du suchst Hilfe?
Du fühlst dich unwohl?
Du hast etwas erlebt, was sich nicht richtig anfühlt?
Melde dich gerne bei Marvin (Ansprechperson)!
!Auch Kinder und Jugendliche haben Rechte!
Hat sich jemand an dich gewendet oder hast du etwas mitbekommen?
Unser Handlungsleitfaden TSG-1846 kann dich im weiteren Vorgehen unterstützen!
Ansprechperson:
Marvin Lerch
Kinder- und Jugendschutzbeauftragter
E-Mail: yrepuzneiva@tbbtyrznvy.pbz
Wir suchen zurzeit nach einer zweiten Ansprechperson (w) für Kinder- und Jugenschutz. Hast du Interesse?
Melde dich gerne bei Dana Billepp.
Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Freiwilligkeit
Wertschätzende Kommunikation
Beachten der Privatsphäre
Transparenz und Ehrlichkeit
Partizipation
Fort- und Weiterbildung der Erwachsenen
Zurzeit entwickeln wir einen Verhaltenskodex (eine Version für erwachsene Mitglieder) / (eine Version für minderjährige Mitglieder) mit Verhaltensweisen, auf die wir uns im Verein im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einigen möchten.
Aktuelle Fortbildungsangebote:
Ziel: Prävention, um Kinder und Jugendliche zu schützen!
Bei Interesse findet Ihr aktuelle Fortbildungen zu dem Thema Kinder- und Jugendschutz immer unter folgenden Webseiten:
Bündnis Safe Kids, der Sportjugend Hessen
Kinder- und Jugendschutz im Sport, des Sportkreis Darmstadt-Dieburg
Bei weiterem Interesse nach spezifischen Fortbildungen für unseren Verein wendet euch bitte an Dana Billepp. So werden eure Wünsche sichtbar.
Durch die tollen Angebote des Sportkreises DA-DI können so oft auch neue Wünsche umgesetzt und angeboten werden. Zudem entsteht bei größerem Bedarf auch die Möglichkeit, Fortbildungen zu uns zu holen und diese dann vereinsintern umzusetzen.
Ansprechperson des Vorstands (HV) zum Thema Kinder- und Jugendschutz:
Dana Billepp
E-Mail: qnan.ovyyrcc@gft-1846.qr
Kooperationspartner und weiterführende Kontakte:
Weitere Informationen:
Rechtliche Grundlagen:
SGB VIII:
8a SGB Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
UN Kinderrechte:
- Schutz-Rechte
- Förderungs-Rechte
- Beteiligungs-Rechte
Strafgesetzbuch (StGB):
§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Strafgesetzbuch (StGB):
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen